Allgemeine Einkaufsbedingungen

Stand: 14.12.2021

1. Maßgebliche Bedingungen

1.1 Diese Einkaufsbedingungen der TS Verbindungsteile GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennt die TS Verbindungsteile GmbH nicht an, es sei denn, die TS Verbindungsteile GmbH hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die TS Verbindungsteile GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annimmt.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der TS Verbindungsteile GmbH und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Die Qualitätsrichtlinien der TS Verbindungsteile GmbH sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Die Qualitätssicherungsvereinbarung sind unter www.ts-verbindungsteile.de unter der Rubrik downloads abzurufen oder werden dem Lieferanten auf seinen Wunsch hin kostenfrei übermittelt.

1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

2. Bestellungen, Unterlagen, Geheimhaltung, Bescheinigung Materialprüfung

2.1 Rechtsverbindlich ist nur die in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) erteilte Bestellungen der TS Verbindungsteile GmbH. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung der TS Verbindungsteile GmbH innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.

2.2 Die Erstellung von Angeboten für die TS Verbindungsteile GmbH ist kostenlos.

2.3 Unterlagen oder sonstige Fertigungsmittel wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, technische Vorgaben oder ähnliches, die die TS Verbindungsteile GmbH dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder die die TS Verbindungsteile GmbH dem Lieferanten vergütet, dürfen nur für Lieferungen an die TS Verbindungsteile GmbH verwendet werden. Sie dürfen - ebenso wenig wie die danach bzw. damit hergestellten Waren - weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Zwecke des Lieferanten benutzt werden. Sie sind unbefristet geheim zu halten und müssen nach Aufforderung unverzüglich ohne Zurückhaltung von Kopien, Einzelstücken oder ähnlichem in einwandfreiem Zustand an die TS Verbindungsteile GmbH ausgehändigt werden, sobald der Auftrag abgewickelt ist.

2.4 An Unterlagen oder sonstigen Fertigungsmitteln im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.3 behält sich die TS Verbindungsteile GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.5 Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, sind diese zusammen mit der Lieferung an die TS Verbindungsteile GmbH zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 1 Tag nach Wareneingang der TS Verbindungsteile GmbH vorliegen.

3. Lieferfristen, Lieferverzug, Teillieferung

3.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferfristen sind bindend.

3.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die TS Verbindungsteile GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

3.3 Im Falle des Lieferverzuges stehen der TS Verbindungsteile GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist sie berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangt die TS Verbindungsteile GmbH Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

3.4 Der Lieferant sichert zu, dass sämtliche Lieferungen dem neuesten Stand der Technik, allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den vertraglichen Spezifikationen entsprechen.

3.5 Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

4. Gefahrenübergang, Dokumente

4.1 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.

4.2 Allen Sendungen ist ein Lieferschein beizufügen. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer der TS Verbindungsteile GmbH anzugeben; unterlässt er dies, so sind die dadurch entstehenden Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von der TS Verbindungsteile GmbH zu vertreten.

5. Nicht vertragsgemäße Leistung

5.1 Die TS Verbindungsteile GmbH prüft die gelieferten Waren nach Erhalt auf die Einhaltung von Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transportschäden. Dabei festgestellte Mängel werden unverzüglich angezeigt. Darüber hinaus findet eine Eingangskontrolle der gelieferten Waren nicht statt. Nicht festgestellte Mängel einer Lieferung wird die TS Verbindungsteile GmbH, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich anzeigen. Der Lieferant verzichtet insoweit auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

5.2 Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen der TS Verbindungsteile GmbH ungekürzt zu; die TS Verbindungsteile GmbH ist in jedem Fall berechtigt, vom Lieferanten nach ihrer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5.3 Die TS Verbindungsteile GmbH ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Lieferant in Verzug ist.

5.4 Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend längerer Fristen vorgeschrieben sind oder davon abweichend längere Verjährungsfristen mit dem Lieferanten vereinbart sind.

5.5 Bei Mängelrügen ist die TS Verbindungsteile GmbH berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

6. Produkthaftung

6.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die TS Verbindungsteile GmbH insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache für einen Produktschaden in Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

6.2 Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von der TS Verbindungsteile GmbH durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird die TS Verbindungsteile GmbH den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

6.3 Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 10 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden – pauschal – zu unterhalten; stehen der TS Verbindungsteile GmbH weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

7. Schutzrechte

7.1 Der Lieferant sichert zu, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden.

7.2 Wird die TS Verbindungsteile GmbH von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, die TS Verbindungsteile GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; die TS Verbindungsteile GmbH ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferanten – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

7.3 Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die der TS Verbindungsteile GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

7.4 Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

8. Preise, Zahlungsbedingungen

8.1 Die zum Zeitpunkt der Bestellung für das Lieferdatum vereinbarten Preise ist bindend und verstehen sich frei der von der TS Verbindungsteile GmbH angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.

8.2 Soweit die Preise nicht einschließlich Verpackung vereinbart wurden, darf die Verpackung nur zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Sonstiges Verpackungs- bzw. Füllmaterial (Holzwolle, Papier etc.) darf nicht berechnet werden.

8.3 Die TS Verbindungsteile GmbH vergütet, sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, den Kaufpreis, gerechnet ab Wareneingang und Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen jeweils mit 3% Skonto oder 30 Tage netto, wenn nicht anders vereinbart.

8.4 Die Zahlungsfrist beginnt nicht vor dem Eingang der Bescheinigung nach Ziffer 2.4.

8.5 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte stehen der TS Verbindungsteile GmbH in gesetzlichem Umfang zu.

9. Eigentumsvorbehalt, Beistellung

9.1 Das Eigentum an allen gelieferten Waren geht mit der Lieferung an die TS Verbindungsteile GmbH über. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

9.2 Sofern die TS Verbindungsteile GmbH Teile beim Lieferanten beistellt, behält sie die TS Verbindungsteile GmbH hieran das Eigentum vor (Vorbehaltsware). Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für immer für die TS Verbindungsteile GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der TS Verbindungsteile GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die TS Verbindungsteile GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einkaufspreis zuzüglich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

9.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der TS Verbindungsteile GmbH nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die TS Verbindungsteile GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswahre (Einkaufspreis zuzüglich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant der TS Verbindungsteile GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für die TS Verbindungsteile GmbH.

9.4 Soweit die der TS Verbindungsteile GmbH gemäß Abs. (2) und/oder Abs. (3) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, ist die TS Verbindungsteile GmbH auf Verlangen der Lieferanten zur Freigabe der Sicherungsrechte ihrer Wahl verpflichtet.

10. Erfüllungsort, Gerichtstand

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist 54634 Bitburg, Deutschland.

10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bitburg. Die TS Verbindungsteile GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) wird ausgeschlossen.
 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Besondere Einkaufsbedingungen EN 9100
 

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